Am 24.08.2017 kam es zu einer weiteren Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Auch hier wurden die FE-Klassen bzw. der zugeordneten Fahrzeuge neu verfasst bzw. ergänzt. Im anhängenden Dokument kann die Entwicklung des Führerscheinsrecht von alt auf neu nachvollzogen werden. Die erteilten Führerscheine vor dem 24.08.2017 (graue, rosafarbene , aber auch bereits neue Muster, ausgestellt bis zum 23.08.2017) gelten als "alte Führerscheine.
Siehe auch Rubrik "Projekte / Verkehrsrecht / Führerscheinrecht".