Also doch! Der Bundesrat verabschiedete heute, 15.02.2019, eine erneute Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (andere würden sagen: schon wieder!) und geht einer EU-Forderung nach, alte Führerscheine schon früher als 19.01.2033 umtauschen zu lassen. Zudem befürchtete man einen Ansturm zur zunächst festgelegter, einheitlicher Umtauschfrist 19.01.2033.
Besitzer von "grauen" oder "rosafarbenenen" Führerscheinmuster müssen nun bis spätestens 19.01.2025 ihren Führerschein umtauschen. Inhaber eines EU-Kartenführerscheines vor dem Erteilungsdatum 19.01.2033 müssen ebenfalls, je nach Ausstellungsjahr ihren "alten" mit einem neuen Kartenführerscheinmuster tauschen. Der neu ausgestellte Kartenführerschein gilt dann nur noch 15 Jahre, wie sie bereits seit dem 19.01.2013 für die Neuerwerber ausgestellt werden.
Wichtig: Der Gültigkeitszeitraum, 15 Jahre ab dem Ausstellungstag gerechnet - Ablaufdatum wird auf der Vorerseite unter Feld 4.b) vermerkt - , spricht das Dokument an und nicht etwa die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Diese bleibt unberührt. Mit dem Umtausch soll ein Fälschungsschutz gewährleistet werden.
Im Einzelnen liegt dazu ein detaillierter Stufenplan vor:
Besitzer von grauen oder rosafarbenen Führerscheine, ausgestellt vor dem 31.12.1998, werden nach dem Geburtsjahr geregelt:
Geburtsjahr | Stichtag des Umtauschs |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Besitzer von EU-Kartenführerscheine (Kartenmuster, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden) nach dem Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr |
Stichtag des Umtauschs |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Was ist eigentlich ein Fahrerlaubniserwerb Klasse B, erteilt nach dem 19.01.2013 wert? Diese Frage klären wir demnächst mit unserer "Wussten Sie ...Reihe".