An der Point 10, 92706 Luhe-Wildenau 09607 / 1601 info@verkehrswacht-weiden.de

E-Scooter - "freie Fahrt im Straßenverkehr"

e scooter1Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung - kurz eKFV - am 15.06.2019 dürfen nun die sogn. E-Tretroller oder auch E-Scooter genannt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die eKFV löste die bisherige Mobiltätshilfeverordnung ab, eher bekannt als "Segway"-Vorschrift. Die eKFV gilt auch für die Inbetriebnahme eines Segways und schaffte nun Erleichterungen für dessen Betrieb. Ab sofort benötigen die Fahrer eines Segways, wie auch die E-Scooter-Lenker, keine Prüfbescheinigung mehr und dürfen bereits ab dem 14. Lebensjahr geführt werden. 

Nachdem beide Kraftfahrzeuge nur max. eine bbH von 20 km/h aufweisen dürfen, unterliegen die Kfz-Führer auch nicht der Helmpflicht. Voraussetzungen für das Inbetriebsetzen sind u.a. die Erfordernis einer Betriebserlaubnis incl. Fabrikschild und einer FIN sowie eine Versicherungsplakette. Nachweise dafür müssen nur aufbewahrt, also nicht mitgeführt werden.

Achtung: E-Scooter-/Segway-Lenker sind Kraftfahrzeugführer! Damit gelten die gleichen Regeln zu Alkohol- und Drogengenuss.

Weitere Informationen in der Übersicht.     Aktualisiert: 04.08.2021

Logo KUVB  Logo Bayern mobil lvw-bayern    stmi    dvw-deutsche-verkehrswacht-logo

Ortsverkehrswacht Weiden i.d. Oberpfalz

An der Point 10
92706 Luhe-Wildenau

Tel.: 09607 / 1601
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

logo ovw weiden