Das Radfahren mit "E-Bike`s", wie sie umgangsprachlich bezeichnet werden, boomt geradezu und begeistert sehr viele. Wegen der Pandemie-Lage war anstelle größerer Urlaubsreisen Radfahren angesagt. Das Kaufinteresse stieg nochmals an, aber auch die Unfallzahlen mit Beteiligung der E-Mobilität lassen aufhorchen.
Um so wichtiger ist es, die Nutzer der neuen Mobilität auf die Handhabung und Risiken für den Straßenverkehr durch ein Sicherheitstraining hinzuführen. Auch wenn die Durchführung von solchen Trainings durch die Covid-Lage im Jahr 2020 eingeschränkt war, so konnten dennoch Kurse abgehalten werden. Diese fanden großen Zuspruch. Im kommenden Frühjahr 2021 werden wir zeitgerecht mit weiteren Trainings starten.
Besorgniserregend sind aus unserer Sicht jedoch Informationen im Internet, die Besitzer dazu animieren, ihre Fahrräder auf "E-Bikes" umzurüsten. Gleiches gilt auch für Anleitungen, wie Pedelec`s frisiert werden können, um eine höhere Geschwindigkeit bei Tretunterstützung zu erreichen. Letzteres ist nicht zulässig. Begriffe wie Software-Tuning, Dongle etc. lassen sich im Internet leicht finden und verleiten viele dazu, dies zu tun. Die Räder verlieren dadurch nicht nur die Gültigkeit ihrer vorhandenen CE-Kennzeichnung mit der EU-Konformitätserklärung des Herstellers und dessen Garantieansprüche und Produkthaftung, sondern bergen ein gewisses Sicherheitsrisiko bei der Teilnahme im Straßenverkehr.
Vielen ist es auch nicht bewusst, dass durch eine Umrüstung Kraftfahrzeuge (Kfz) entstehen, die nicht ohne weiteres in den Verkehr gebracht werden dürfen. "Frisierte" Fahrräder, die tretunterstützend mehr als 25 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder eingestuft und bedürfen deshalb für die Intriebnahme im Straßenverkehr einer Typgenehmigung sowie einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Ein Pedelec wird damit schnell zum S-Pedelec .Außerdem können umgebaute Elektroräder zum Sicherheitsrisiko werden, weil die Rahmenkonstruktion, die Gabel und Anbauteile nicht auf die zusätzlichen Belastungen ausgerichtet sind.
Beachten Sie deshalb: Ein fachmänischer Umbau unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen ist umumgänglich, ein Tuning ist generell zu unterlassen.
Was ist ein Pedelec?
Ein Fahrzeug, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Begriff ist eine Abkürzung von „Pedal Electric Cycle“ und wird umgangsprachlich als "E-Bike" bezeichnet. Der Motor schaltet sich zu, sobald der Fahrer in die Pedale tritt. Dieser "hilft" bis zu maximal 25 km/h, danach schaltet er ab. Der Motor darf eine Nenndauerleistung von 250 Watt haben. Es darf mit einer elektrischen Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ausgestattet sein. Ein Pedelec ist dem Fahrrad gleichgestellt (siehe § 1 Abs. 3 StVG, § 63 a Abs. 2 StVZO)) und ist nicht versicherungspflichtig.
S-Pedelec dagegen sind Kfz`e mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h. Neben einer Typengenehmigung ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Zum Führen bedarf es zudem einer Fahrerlaubnis (mind. Kl. AM).
Siehe Vergleich beider Fahrzeuge!