Erste Umtauschpflicht naht - NEU: Es wurde ein Aufschub bis 19.07.2022 gewährt. Besitzer von alten Führerscheinen - graue und rosafarbene Muster (auch ehemalige DDR-Führerscheine) - , mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 sind angehalten, ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umzutauschen.
Sie erhalten einen EU-Kartenführerschein mit einer Gültigkeit von 15 Jahren. Das Ablaufdatum wird auf der Vorderseite unter Ziffer 4 b vermerkt.
Beim Umtausch werden die alten Klassen 3 bzw. B (früher DDR) an die jetzigen Klassen A - T angepasst ( siehe Umtauschmuster ), insbesondere werden zu bestimmten Klassen diese mit Schlüsselzahlen vermerkt. Die Führerscheinstelle übergibt dazu ein Verzeichnis.
Wichtig: Klasse T (Zugmaschinen mit Anhänger zu lof-Zwecken wird nur auf Antrag mit Vorlage einer Bestätigung von einem landwirtschaftlichen Betriebes zugeteilt.
Kl. 3 (alt) berechtigt auch zum Führen von Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zGM und einem Anhänger, deren zGM als Fahrzeugkombination 12.000 kg überschreiten darf, jedoch nur mit max. 3 Achsen (CE mit Schlüsselzahl 79, C1E >12000 kg, L<3). Ab dem 50.Lebensjahr ist eine Verlängerung nur auf Antrag und Vorlage einer Bescheinigung über ärzt-/augenärztlichen Untersuchung möglich.