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Fahrerlaubnis-Klasse C1

Neuregelung der Fahrerlaubnis-Klasse C1 mit Stichtag  28.12.2016:

Kfz über 3.500 kg zGM bis max. 7.500 kg, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM und mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, jedoch ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.  D1 / D kam zu den ausgeschlossenen FE-Klassen neu hinzu!

Was bedeutet dies in der Praxis?

Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit  dem 28.12.2016 nicht mehr mit den Klassen C1 und C,  die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (also rückwirkend!), gefahren werden. Dies sind insbesondere Fahrzeuge wie Kleinbusse, Kombi-Fzg oder auch Wohnmobile über 3.500 kg zGM. 

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Eintragung unter Ziffern/Felder: J, 5 mit F.2 -zGM     z.B.  "Sonder-Kfz Wohnmobil" "Sonder-Kfz Wohnmobil"

 

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