Mit Rechtsstand 24.08.2017* hat der Bundesgesetzgeber erneut die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert. Neben redaktionellen Anpassungen kam es auch zu notwendige Korrekturen.
Es betrifft vorrangig die Kl. C1/C1E - Geltungsdauer, Umfang- sowie die Neueinstufung Kl. AM - jetzt "leichte, zweirädrige Kraftfahrzeuge der Kl. 1Le-B".
Vom Fahrerlaubnisse alten Rechts (dazu zählen auch schon die neuen EU-Kartenführerscheinmuster) spricht man jetzt von erteilten Führerscheinen vor dem 24.08.2017. Deren Umfang richtet sich nach der Anlage 3 der FeV, vorbehaltlich Bestimmungen des § 76 FeV. Die Umtauschfrist wurde nicht angetastet und bleibt beim 19.01.2033.
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*weitere, wichtige Rechtsstände bzgl. FE-Einstufung: Erteilung bis zum 31.12.1998, bis z.18.01.2013 (hier kamen neue Klassen wie AM, A 2 usw. hinzu), bis z. 26.12.2016 - und jetzt neu: ab dem 24.08.2017.