neue Gesetzeslage - 15.02.2019: Umtausch alter Führerscheine gemäß Stufenplan je nach Geburtsjahr für die alten Muster "rosa oder grau" und je nach Ausstellungsjahr bis 18.01.2013 - siehe Beitrag -
Aber bis spätestens 18.01.2033 müssen alle bisherigen alten Führerscheine umgetauscht sein. Nicht nur die grauen oder rosafarbigen Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit, sondern auch der bisherige EU-Kartenführerschein (eingeführt am 01.01.1999), ausgestellt vor dem 19.01.2013.
Was bedeutet dies?
Betroffen mit dem Umtausch ist nur das Muster. Nach dem Umtausch ist der Inhaber eines "alten" Führerscheines weiterhin im Besitz seiner Fahrerlaubnisklassen. Das Dokument verliert aber ihre Gültigkeit.
Der umgetauschte Führerschein (FS) hat künftig nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Das Ablaufdatum ist im neuen Muster unter dem Feld 4b. auf der Vorderseite des FS vermerkt.
Lesen Sie dazu auch den verlinkten Beitrag.
Umtauschmuster (Vorbesitz Kl. 3)